"Ein Zitat ist immer erlaubt, solange man den Urheber nennt" - sollte man meinen. Das Urheberrecht sieht es leider anders.
Das Urheberrecht erlaubt Zitate, wenn sie dem Zweck dienen, etwas zu belegen oder wenn ein Text ohne das Zitat inhaltlich keinen Sinn ergibt.
Wer allerdings ein Zitat nutzt, um seiner Website einen intellektuellen Anstrich zu geben, begibt sich auf dünnes Eis. Gibt es noch einen Rechteinhaber (d.h. ist der ursprüngliche Autor noch keine 70 Jahre tot), muss dieser zuvor um Erlaubnis gefragt werden. Ansonsten kann es schnell zu einer (teuren) Abmahnung kommen.
Das ganze habe ich im WDR5 - Profit Podcast vom 31.01.2008 gehört (im 2. Teil). Ist nebenbei sehr zu empfehlen.