Gute Nachricht: Nichts währt ewig - nicht einmal das Urheberrecht. 70 Jahre nach Tod des eigentlichen Urhebers tritt in Deutschland die sogenannte Gemeinfreiheit ein und das Urherberrecht erlischt. Fallen gibt es allerdings trotzdem noch genug.
Allgemein kann man sagen, dass ein Goethe-Fan ruhig eine Kopie der Original-Texte ins Internet stellen darf, genau wie die Noten von Mozart inzwischen frei im Internet verfügbar sind.
Das ist natürlich toll, allerdings auch nicht ganz ungefährlich. Gerade bei Werken, die vielfach nachgedruckt wurden, ist die eigentlich Rechtslage häufig unklar. Häufig hat man es nämlich nicht mit dem Original zu tun, sondern mit überarbeiteten Editionen oder Übersetzungen - und diese gelten wiederum als eigene schöpferische Leistungen, die dem Urheberrecht unterliegen.
Das macht es etwas kompliziert, da man zum Beispiel bei Märchen, Fabeln und ähnlichem Volksgut häufig nicht weiß, wer überhaupt der eigentliche Autor ist und wer was wie an einer gefundenen Version verändert hat. Folgt man den Lizenzbestimmungen des Gutenberg Projekts, unterliegen selbst Formatierungen, Anordnung und Verlinkung von Texten untereinander dem Urheberrecht. Inwieweit dies allerdings tatsächlich durchsetzbar ist und inwieweit es tatsächlich durchgesetzt wird (das Gutenberg Projekt basiert zum großen Teil selbst auf der Arbeit vieler freiwilliger Helfer) sei mal dahin gestellt, da ein Rechtsstreit ziemlich sicher einen wesentlich größeren Image-Schaden zu Folge hätte, als ein paar Kopien im Netz.
Kritischer ist da schon der Blick in die eigentlichen Veröffentlichungsdaten der Text-Quellen. Einige Quellen sind wesentlich jünger als 70 Jahre. Es kann sein, dass die Rechtebesitzer dem Gutenberg Projekt die Texte zur Verfügung gestellt haben, was jedoch nicht bedeutet, dass sie dieses Recht JEDEM zugestanden haben. Also Vorsicht auch bei offensichtlich freien Texten!
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht
http://bundesrecht.juris.de/urhg/